
30. Januar 2020
Projektträger, die in Zukunft Projekte mit VITAL.NRW-Mitteln umsetzen möchten, können ab sofort von geänderten Förderbestimmungen profitieren:
- Bei Projekten, deren förderfähige Gesamtkosten die Höhe von 50.000,00 Euro nicht überschreiten, müssen erwirtschaftete Nettoeinnahmen nicht in Abzug gebracht werden. Das heißt, dass sowohl Gesamtkosten als auch Förderhöhe in Zukunft unabhängig von etwaigen Einnahmen sind.
- Die Bagatellgrenze der Förderung wird für private Projektträger von 2.000,00 auf 1.000,00 Euro herabgesetzt.
- Das Kostenerstattungsprinzip entfällt – Projektträger müssen nicht länger in Vorkasse gehen. Einzige Bedingung: Die Fördermittel müssen voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung benötigt werden.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Regionalmanagement gerne. Die neue VITAL.NRW-Richtlinie finden Sie unmittelbar nach Veröffentlichung im Downloadbereich.