Projektauswahl
Nicht jedes Projekt kann über VITAL.NRW gefördert werden. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:
In einem ersten Schritt prüft das Regionalmanagement, ob folgende Mindestkriterien erfüllt werden:
- Vollständige Projektskizze liegt vor
- Projekt liegt in der Region
- Regionaler Projektträger ist vorhanden
- Projekt kann mindestens einem Handlungsfeld der Entwicklungsstrategie zugeordnet werden
- Kofinanzierung ist gesichert
- Zuschussgrenzen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten
- Mit der Umsetzung des Projekts wurde noch nicht begonnen
- Das Projekt verhält sich gegenüber Innovation, Umweltschutz und Klimawandel zumindest neutral
Anschließend werden alle Projekte, die die Mindestkriterien erfüllen, durch das Regionalmanagement vorbewertet. Dabei kommen sieben qualitative Bewertungskriterien zum Einsatz, deren Zielbeitrag mit Punkten von „0“ bis maximal „5“ bewertet wird. Projekte, die sich durch einen besonders hohen Innovationsgehalt auszeichnen, eine hohe Wirksamkeit für die Gesamtregion erzielen, die Partizipation der Bevölkerung in der Projektumsetzung explizit vorsehen oder sich eng an der Entwicklungsstrategie orientieren werden in der Bewertung bevorzugt.

Die im Gesamtergebnis erreichbare minimale Punktzahl beträgt 11, die maximale Punktzahl 44 Punkte. Eingereichte Projekte, die die Punktzahl von 11 nicht erreichen, sind nicht förderwürdig / bedürfen einer Überarbeitung. Alle Projekte, die die Minimalpunktzahl erreichen, werden dem Projektentscheidungsgremium zur Förderung vorgeschlagen. Sollten im Rahmen einer Sitzung mehr Projekte zur Förderung eingereicht werden als Fördermittel vorhanden sind, werden die Projekte anhand ihrer Gesamtpunktzahl priorisiert. Das Projektentscheidungsgremium legt per Beschluss fest, welche Projekte förderwürdig sind.
Sobald das Projektenscheidungsgremium einen Beschluss gefasst hat, kann in einem dritten Schritt ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus VITAL.NRW-Mitteln bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden. Für die Region Schwalm-Mittlerer Niederrhein wird diese Aufgabe von der Bezirksregierung Düsseldorf übernommen. Die Bezirksregierung prüft den eingegangenen Antrag und entscheidet über die Förderfähigkeit. Das Regionalmanagement steht dem Projektträger während der Antragsstellung beratend und unterstützend zur Seite.