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Förderung

Um die Regionale Entwicklungsstrategie umzusetzen werden die VITAL-Regionen durch Fördermittel des Landes unterstützt. Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Für den Zeitraum von 2017 – 2023 erhält die Region Schwalm-Mittlerer Niederrhein insgesamt 1,15 Millionen Euro Fördergelder. Die Gelder werden im Rahmen jährlicher Budgets zur Verfügung gestellt.

 

Förderfähig sind grundsätzlich alle Projekte in der Region, die mit den in der Entwicklungsstrategie festgelegten Handlungsfeldern und Zielen übereinstimmen. Im Vordergrund steht dabei immer eine möglichst große Wirkung für die gesamte Region sowie ein Mindestmaß an Neuartigkeit. Wichtig: Mit dem Projekt darf vor erfolgter Bewilligung nicht begonnen werden.

 

Sowohl private (z.B. Bürger/innen und Vereine) als auch öffentliche (z.B. Kommunen) Träger können sich um eine Förderung aus VITAL.NRW-Mitteln bewerben. Der Fördersatz beträgt maximal 65% der förderfähigen Kosten – für Maßnahmen aus dem Bereich Integration von Geflüchteten liegt der Satz sogar bei 80%. Die Deckung der restlichen Projektkosten liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Eine Kopplung mit öffentlichen als auch privaten Mitteln (Spenden oder Stiftungsgelder) ist grundsätzlich möglich. In der Regel müssen lediglich 10% der Kosten beim Antragsteller verbleiben. Auch bürgerschaftliches Engagement kann vergütet werden.